Führerscheinentzug – Rechtsanwalt Markus Krüger
in Berlin-Wedding weiß Rat
Die Fahrerlaubnis hat heutzutage eine existenzielle Bedeutung, denn wer nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, kann häufig seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Dies gilt für den LKW-Fahrer genauso wie für die Büroangestellte mit einem kilometerweiten Anreiseweg zum Arbeitsplatz. Auch Sie sind betroffen und möchten Ihren Führerschein so schnell wie möglich zurückgewinnen? Rechtsanwalt Markus Krüger prüft Ihren Fall auf Rechtmäßigkeit und vertritt Ihre Interessen gegenüber den Behörden sowie notfalls auch vor Gericht.

Wir machen Sie schnellstmöglich wieder mobil – kontaktieren Sie uns!
Tel.: 030 - 956 111 85
Ein Führerscheinentzug droht Ihnen unter anderem wegen:
- Drogen- & Alkoholverstoß
- Rotlichtverstoß
- Unfallflucht
- Maximalpunktzahl von 8 in Flensburger Verkehrssünderkartei
- Krankheiten
- Alter
Mit juristischem Beistand zurück zum Führerschein
Ist der Führerschein einmal entzogen, gilt eine Sperrfrist zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, je nach Schwere Ihres Vergehens. Gerne helfen wir Ihnen in allen Schritten bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Oftmals fordert die Fahrerlaubnisbehörde in diesem Zusammenhang eine fachärztliche Untersuchung oder das erfolgreiche Absolvieren einer MPU. Eine umfassende Vorbereitung ist das A und O – lassen Sie sich noch heute von uns beraten!
Nicht immer wird die Punktezahl richtig berechnet, denn auch den Behörden unterlaufen Fehler. Hegen Sie Zweifel an der Berechnung, ist Markus Krüger als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihr Ansprechpartner. Wir überprüfen Ihren Bescheid und kämpfen für eine Rückstufung Ihrer Punkte, wenn diese Ihnen zusteht.
Vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung Ihres Falls!
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